Brandenburger Landwein
beerenstark und mit Obstnoten
Brandenburg blickt auf eine lange Weinbautradition zurück. Jahrhundertelang war die Region auch Weinland, bevor Importe und die Vernachlässigung des Weinbaus zu DDR-Zeiten den Rebenanbau nahezu zum Erliegen brachten. Heute erlebt der Weinbau wieder eine Renaissance: In Brandenburg sind inzwischen 55 Hektar mit Rebstöcken bepflanzt, einschließlich der Junganlagen. Allein die Rebfläche im Ertrag umfasste 2025 rund 51 Hektar.
Der Brandenburger Landwein trägt seinen heutigen Namen seit dem 1. August 2009. Mit der damals geltenden EU-Weinmarktordnung wurde Landwein als „Wein mit geschützter geografischer Angabe“ (g.g.A.) eingestuft. Qualitätsweine werden als „Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung“ (g.U.) bezeichnet.
Charakteristische Weine aus Brandenburg
In den Brandenburger Weinbauanlagen werden jährlich durchschnittlich 1.600 Hektoliter Wein je Hektar erzeugt. Das langjährige mittlere Mostgewicht liegt bei 80° Oechsle. Rund die Hälfte der Produktion wird als EU-weit geschützte geografische Spezialität (g.g.A.) unter dem Namen Brandenburger Landwein vermarktet.
Die eiszeitlich und nacheiszeitlich geprägte Landschaft Brandenburgs sowie ihre charakteristischen Böden bestimmen das Anbaugebiet des Brandenburger Landweins. Zusammen mit den vergleichsweise geringen Niederschlägen und der hohen jährlichen Sonnenscheindauer entstehen daraus besondere Bedingungen für den Weinbau.
Die mineralstoffarmen Böden verleihen den Weinen einen charakteristischen und eigenständigen Stil. Geschätzt werden die Brandenburger Landweine insbesondere für ihre Fruchtigkeit und ihre Aromen, die an regionale Obstarten wie Apfel, Pfirsich und Sauerkirsche sowie an verschiedene Beerenfrüchte erinnern.
Weinbau mit langer Tradition
Die Geschichte des Brandenburger Landweins reicht deutlich weiter zurück als bis zur Einführung der geschützten geografischen Angabe im Jahr 2009. Bereits im 17. und 18. Jahrhundert waren die heutigen Anbauflächen teilweise als Rebflächen ausgewiesen.
Zum Gebiet der geschützten geografischen Angabe gehören die Rebflächen der Landkreise Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree, Spree-Neiße und Teltow-Fläming. Darüber hinaus zählen Rebflächen in den Gemeinden Niederfinow (Barnim), Müncheberg (Märkisch-Oderland), Meseberg (Oberhavel), Vielitzsee (Ostprignitz-Ruppin), Werder/Havel (Potsdam-Mittelmark), Templin und Prenzlau (Uckermark) zum Anbaugebiet. Ebenfalls dazu gehören die Rebflächen der kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam.
Von Weißwein bis Rotwein
Im Anbaugebiet Brandenburger Landwein werden sowohl weiße als auch rote Rebsorten angebaut. Daraus entstehen Weiß-, Rosé- und Rotweine. Die Kelterung von Brandenburger Landwein muss entweder im Anbaugebiet selbst oder in einem Anbaugebiet eines angrenzenden Bundeslandes erfolgen. Der Höchstertrag ist auf 90 Hektoliter je Hektar festgesetzt. Charakteristisch für den Brandenburger Weinbau sind die leichten, mineralstoffarmen Böden, die den Weinen eine besondere und interessante Fruchtigkeit verleihen. So entstehen Weine mit einem eigenen regionalen Charakter – geprägt von Brandenburgs Landschaft, Klima und Böden
Brandenburger Weine können bei regionalen Winzerinnen und Winzern probiert und erworben werden.