Diskussion über Ausnahmeregelung beim Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte
Möglichkeit um Abwanderung ins europäische Ausland zu verhindern
Die Bundesregierung diskutiert derzeit über eine mögliche Ausnahmeregelung beim geplanten Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte, vor allem in Betrieben, die im Bereich Spargel- und Erdbeeranbau tätig sind. Bis 2027 soll der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 Euro steigen, doch Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) zeigt sich offen für Ausnahmen, um landwirtschaftliche Betriebe zu entlasten. Laut Rainer seien aktuell bis zu 80 Prozent der Saisonarbeitskräfte vom deutschen Mindestlohn betroffen, was eine rechtliche Prüfung möglicher Ausnahmen notwendig mache.
Der Landesbauernverband sieht in einer solchen Regelung eine Chance, im europäischen Wettbewerb zu bestehen. Betriebe, etwa in Brandenburg, könnten preislich kaum mit Produzenten aus dem Ausland mithalten. Ein Beispiel sei der Erdbeerpreis, der seit Einführung des Mindestlohns um 70 Prozent gestiegen sei.
Gewerkschaften hingegen lehnen eine Ausnahmeregelung ab. Sie fordern faire Bezahlung und weisen darauf hin, dass auch Saisonarbeitskräfte in Deutschland Sozialabgaben leisten und daher ein entsprechendes Gehalt erhalten sollten.
Die Debatte spiegelt den Zielkonflikt zwischen Wettbewerbsfähigkeit des Gartenbaus und der Landwirtschaft und fairen Arbeitsbedingungen wider. Eine Entscheidung der Mindestlohnkommission zur Ausnahmeregelung steht noch aus. Eine solche Ausnahmeregelung wäre aus der Sicht des Gartenbauverbandes ein wichtiger Schritt um die Abwanderung von immer mehr gartenbaulichen und landwirtschaftlichen Betrieben aus Deutschland zu stoppen.