Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes
Verpflichtend für alle
Die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes sind für alle Anwender von Pflanzenschutzmitteln verpflichtend einzuhalten. Er ist aber auch für alle Betriebe ein wichtiges Instrument, um unter den gegenwärtigen und noch zu erwartenden Rahmenbedingen negative Auswirkungen von Schadorganismen, Ungräsern und Unkräutern zu begrenzen und Ertrag und Qualität des jeweiligen Erntegutes zu sichern. Im Pflanzenschutzgesetz wird die Einhaltung der Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes gefordert.
Hier können Sie die Broschüre „Die allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes“ einsehen, wo Verfahren und Methoden des IPS aufgeführt und erläutert sind, und wir stellen Ihnen einen Fragebogen zur Umsetzung des integrierten Pflanzenschutzeszur Verfügung.
Um einen Überblick über den Stand der Umsetzung des integrierten Pflanzenschutzes zu bekommen, haben Bund und Länder gemeinsam o. g. Fragebogen entwickelt. Dieser beinhaltet Abfragen zur Beachtung der Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes in Ihrem Unternehmen. Er ist von jedem landwirtschaftlichen bzw. gärtnerischen Unternehmen auszufüllen und im Falle einer Kontrolle vorzuweisen. Liegt bei einer Kontrolle kein ausgefüllter Fragebogen vor, erfolgt das Ausfüllen gemeinsam mit dem Prüfer. Bei Betrieben, die an einem QS-System, wie z. B. QS-GAP oder EurepGap, teilnehmen, dass die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes enthält, reicht ein Nachweis darüber aus.